Der Betrieb von Geräten mit nichtionisierender Strahlung – bei SKINFORMA betrifft das Laser und intensive Lichtquellen, Hochfrequenzgeräte und Ultraschall.
Qualität & Sicherheit
NiSV-Fachkunde
Apparative Anwendungen wie die Laser-Haarentfernung erfordern Fachkunde nach der NiSV. Hier sehen Sie, was die Verordnung regelt, warum sie für Ihre Sicherheit wichtig ist, wer bei SKINFORMA behandelt – und alle Fachkundenachweise im Original, direkt einsehbar als PDF.
Grundlagen
Die Verordnung kurz erklärt
Die NiSV ist die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen. Sie regelt den sicheren Einsatz bestimmter kosmetischer Geräte und stellt Anforderungen an die Fachkunde der behandelnden Person.
Für Anbieter solcher Anwendungen. Wer behandelt, muss die geforderte Fachkunde nachweisen und die Geräte sicher einsetzen.
Ein einheitlicher Rahmen für Sicherheit und Qualität, damit Sie sich auf eine sachgerechte Durchführung verlassen können.
Einordnung
Was die Fachkunde für Sie bedeutet
Die Fachkunde ist kein Selbstzweck: Sie sorgt dafür, dass Eignung, Geräteeinstellungen und Sicherheit vor jeder Behandlung geprüft werden.
Sicherheit zuerst
Hauttyp, Eignung und mögliche Gegenanzeigen werden vor dem Start geprüft. Die Geräte werden mit passenden Einstellungen und Schutzmaßnahmen eingesetzt.
Geprüfte Qualifikation
Die geforderte Fachkunde wird durch anerkannte Nachweise belegt. So wissen Sie, dass die Anwendung sachgerecht durchgeführt wird.
Klare Standards
Ablauf, Vorbereitung und Nachsorge folgen nachvollziehbaren Standards. Offene Punkte klären wir vorab in der Erstberatung.
Transparenz
Sie dürfen nach Qualifikation und Vorgehen fragen. Die Fachkundenachweise sind unten direkt als PDF einsehbar.
Wer behandelt?
NiSV-pflichtige Anwendungen erfolgen bei SKINFORMA grundsätzlich nur durch Personen mit nachgewiesener Fachkunde. Derzeit führt der Inhaber, Sebastian Mader, diese Anwendungen aus – mit zertifizierter Fachkunde nach NiSV (alle vier unten aufgeführten Module) und zertifizierter Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten. Alle Nachweise sind unten direkt einsehbar.
Was das bedeutet
Vor jeder Behandlung werden Eignung und Vorgehen geprüft und mit Ihnen besprochen. Bei Unsicherheiten klären wir den passenden Weg gemeinsam, bei Bedarf auch mit dem Hinweis auf eine ärztliche Rücksprache.
Nachweise
Vorliegende Fachkundenachweise
Alle vier Fachkunde-Module der NiSV, die zu den bei SKINFORMA angebotenen Anwendungen gehören, liegen als Zertifikate bzw. Urkunde vor – ausgestellt von der eCertification GmbH, Berlin, einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Personenzertifizierungsstelle (DAkkS). Ergänzend liegt das Zertifikat zur Ausbildung als Laserschutzbeauftragter vor. Sie können jedes Dokument direkt ansehen.
„Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“
Urkunde über die erfolgreich absolvierte Prüfung für das Fachkunde-Modul – Aufbau und Eigenschaften der Haut als Grundlage aller apparativen Anwendungen. Ausgestellt am 23. September 2025.
„Optische Strahlung“
Zertifikat über die Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen (NiSV) gemäß § 5 Abs. 1 NiSV – Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen, wie sie bei der Laser-Haarentfernung eingesetzt werden. Gültig bis 13. September 2030.
„EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“
Zertifikat über die Fachkunde gemäß § 6 Abs. 1 NiSV – Anwendung von Hochfrequenzgeräten, wie sie im Bereich Hautstraffung & Körperformung zum Einsatz kommen. Gültig bis 25. September 2030.
„Ultraschall“
Zertifikat über die Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 NiSV – Anwendung von Ultraschall bei apparativen kosmetischen Behandlungen. Gültig bis 24. September 2030.
Laserschutzbeauftragter (LSB) – ergänzende Qualifikation
Zertifikat über die erfolgreich mit Abschlussprüfung absolvierte Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten (Kursinhalte nach OStrV, TROS Laserstrahlung Teil 1–3 und DGUV), ausgestellt am 8. August 2025 von der NiSV Akademie (NiSV GmbH). Kein NiSV-Fachkunde-Modul, sondern die arbeitsschutzrechtliche Ergänzung für den sicheren Betrieb der Lasereinrichtung.
Transparenzhinweis: Die veröffentlichten Dokumente sind die Original-Nachweise der Zertifizierungsstelle; sie nennen den Inhaber als zertifizierte Person. Zertifikats- bzw. Urkundennummern sind in den Dokumenten teilweise maskiert; die Echtheit lässt sich über den QR-Code der Zertifizierungsstelle prüfen.
Abgrenzung: SKINFORMA bietet apparative kosmetische Anwendungen. Diese sind nicht medizinisch und ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnostik oder Therapie. Es werden keine Heilversprechen gemacht; Ergebnisse, Verträglichkeit und Verläufe sind individuell.
Abschluss
Nächster Schritt
Starten Sie mit der kostenlosen Erstberatung, wählen Sie einen passenden Termin oder stellen Sie eine Frage per WhatsApp oder Telefon.
Lieber persönlich? WhatsApp schreiben oder 09421 961 8093 anrufen.
Hinweis: Apparative kosmetische Anwendungen. Ergebnisse, Verträglichkeit und Behandlungsverläufe sind individuell. Die Anwendungen ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnostik oder Therapie.